Warum sollten Internetseiten barrierefrei sein?
Barrierefreiheit nutzt allen
Der Inhalt eines Internetauftritts soll vermittelt werden und erreichbar sein, deswegen stellt man Informationen in das freie Datennetz. Keinem Interessierten sollen die gewünschten Informationen verborgen oder unerreichbar bleiben.
Wie sieht es in der Praxis aus?
Ausgeschlossen sind schon manche "normale" Benutzer, weil ihre älteren Rechner und Browser die Seiten nicht (richtig) darstellen können; im günstigsten Fall zerfällt das Erscheinungsbild - im schlimmsten Fall kommt die Meldung: "Diese Seite ist nur mit dem Browser XYZ ab der neuesten Version zu sehen." Und nicht jeder findet das, wonach er sucht, weil manchmal die Navigation nicht verständlich strukturiert oder der Text nicht übersichtlich gegliedert ist.
Webbarrieren? - Nein Danke!
Noch mehr ausgeschlossen werden alle Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, wie Ältere und Behinderte.
Beispiele:
- Blinde Menschen sind auf Sprachausgabe oder Braillezeile angewiesen. Bilder und Grafiken brauchen einen Alternativtext, sonst ist die Information verloren.
- Farbenblinde Menschen können nicht alle Farbkombinationen erkennen. Es gibt allein drei verschiedene Arten der Farbfehlsichtigkeit. Rote Schrift auf grünem Hintergrund sieht vielleicht "Hipp" aus, ist aber für Viele nicht lesbar.
- Sehbehinderte scheitern an zu kleinen Schriften, die sich nicht individuell einstellen lassen. Und selbst wenn es möglich ist, zerfällt oft das Bild auf dem Monitor, weil die Seitenaufteilung nicht mit angepasst wird.
- Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme und Hände und blinde Menschen navigieren mit der Tastatur. Ist eine Seite nur mit der Maus bedienbar, dann ist sie verloren. Aber auch mit der Maus ist ein nur drei Millimeter breiter Link schwer zu treffen.
- Gehörlose Menschen haben nichts von Musik, Gesang oder Klängen. Diese Informationen erreichen sie nicht, wenn nicht wenigstens eine Textalternative an deren Stelle den Inhalt vermittelt.
Es geht um die Erreichbarkeit für alle.
Das SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vom 1. Juli 2001 und das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 1. Mai 2002 haben die Rechtsgrundlagen für Behinderte wesentlich verbessert. Unter den weitreichenden Auswirkungen mag als Beispiel der Anspruch eines Gehörlosen auf die Gebärdensprache dienen.
In Bezug auf das Internet wurden alle Bundesbehörden und Bundeskörperschaften verpflichtet, ihre Internetseiten bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei zu machen. Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben ähnliche Gesetze verabschiedet. Beispielsweise lautet in Schleswig-Holstein der §12 des LBGG (Landesbehindertengleichstellungsgesetz):
"Die Träger der öffentlichen Verwaltung gestalten ihre Internetseiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Oberflächen technisch so, dass behinderte Menschen sie nutzen können."
In den USA existiert ein entsprechendes Gesetz schon seit 1990 ("Americans-with-Disabilities-Act - ADA") und hat auch Geltung für Privatunternehmen. Leider gibt es in Deutschland keine bindende Verpflichtung für die Privatwirtschaft.
Ein kleiner Beitrag
Das LOS-Netzwerk Östliche Innenstadt Offenbach wird durch das Bundesministerium für Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Es war daher angehalten seine Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Aufgrund dieses Anstoßes haben sich die Macher dieser Seiten entschlossen, ein positives Beispiel zu setzen. Das Ziel war nicht nur ein Alibi zu schaffen, sondern volle Zugänglichkeit für Alle zu erreichen.
Die Schriftgrößen sind wählbar und auch ein Sprachausgabeprogramm kann den Inhalt nachvollziehbar vermitteln. Wer mit Farben grundsätzliche Probleme hat, kann sie reduzieren. Mit den Links zu Web-Robotern der W3C und Bobby können die Seiten online auf Einhaltung der Standards und Richtlinien überprüft werden.
"Nobody is Perfect"
Sollten trotz aller Bemühungen Fehler oder Probleme der Zugänglichkeit auftauchen, sind wir dankbar für jeden Hinweis. Über den Navigationspunkt Kontakt kann jederzeit eine Nachricht mit dem eigenen Mail-Programm geschickt werden.






